01.07.2010 - WGP bittet Handwerksfirmen um Teilnahme an Einheitspreisabkommen
Juli 2010 - WGP bittet Handwerksfirmen um Teilnahme an Einheitspreisabkommen
Die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH (nachfolgend WGP) ist das größte Unternehmen im Verbund der kommunalen Gesellschaften der Großen Kreisstadt Pirna und die größte Wohnungsgesellschaft im Landkreis Sächsische Schweiz - Osterzgebirge.
Gegenwärtig bewirtschaftet die WGP in Pirna insgesamt ca. 6.100 eigene Wohnungen, ca. 170 Gewerbeeinheiten und zahlreiche PKW-Stellplätze, Gärten etc.
Die Instandhaltung des eigenen Bestandes der WGP ist geprägt durch eine Vielzahl nicht planbarer, kleinteiliger Aufträge. Pro Wohnung werden im Mittel ein bis zwei Aufträge pro Jahr mit einem mittleren Auftragswert von ca. 250 Euro ausgelöst. In der WGP werden jährlich ca. 10.000 einzelne Aufträge zur Instandhaltung erteilt, von denen ca. 60 % einen Rechnungsbetrag von bis zu 100 Euro haben. Die Instandhaltung ist also für die WGP ein Massengeschäft. Die Optimierung dieses Geschäftsprozesses ist für die WGP von großer Bedeutung. Deshalb wurde eine Projektgruppe mit Fachleuten aus verschiedenen Bereichen des Unternehmens gebildet, die sich mit diesem Thema befasst.
Im Ergebnis der Untersuchungen der Projektgruppe und nach Konsultation von Fachberatern hat sich die WGP entschieden, für einzelne Gewerke im Prozess der laufenden Instandhaltung Einheitspreisabkommen einzuführen. Zunächst sollen, beginnend ab 2011, Zweijahresverträge für die Gewerke Heizung-, Lüftung-, Sanitärinstallation sowie Elektro, Maler, Bodenbelag, Fliesen und Tischler abgeschlossen werden.
Einheitspreisabkommen sind Verträge mit Handwerksfirmen bei denen über längere Zeit feste Preise für vorgegebene feste Auftragsbeschreibungen vereinbart werden. Damit lassen sich die regelmäßig wiederkehrenden Leistungen transparent darstellen sowie vereinfacht beauftragen und abrechnen. Die Ermittlung angemessener Preise findet durch ein so genanntes Preisfindungsverfahren statt. Dessen Ziel ist, eine marktgerechte Verpreisung ohne Qualitätsminderung und Preisdumping dadurch zu erreichen, dass möglichst viele Handwerksfirmen ein Preisangebot für die auszuführenden Arbeiten abgeben.
Die WGP hat die Handwerksfirmen, mit denen sie seit vielen Jahren erfolgreich zusammenarbeitet, gebeten, sich an diesem Preisfindungsverfahren zu beteiligen. Auch andere Firmen werden u. a. durch Zeitungsanzeigen der WGP eingeladen, an dem Verfahren teilzunehmen. Unterstützt wird die WGP bei diesem Prozess durch ein auf diesem Gebiet sehr erfahrenes Unternehmen, dessen Experten bereits viele vergleichbare Projekte betreut haben.
Die Einheitspreisabkommen ermöglichen der WGP eine höhere Planungssicherheit für ihre Instandhaltungsbudgets, da die konkreten Preise der erforderlichen Leistungen von vornherein feststehen. Durch die Vorgabe spezifischer WGP-Qualitätsstandards für die Instandhaltung werden Kosten reduziert und diese Maßnahmen unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durchgeführt. Für die WGP erhöht sich so auch die Nachvollziehbarkeit in der Leistungserbringung, da die Aufträge auf einem im Vorfeld festgelegten Leistungskatalog beruhen. Einsparungen werden zugunsten zusätzlicher Maßnahmen eingesetzt, um die Werterhaltung des Immobilienbestandes nachhaltig zu sichern.
Neben positiven Auswirkungen für die WGP tragen die Einheitspreisabkommen auch zu Verbesserungen bei, von denen insbesondere die Mieter der WGP profitieren:
- Die Rahmenverträge mit Einheitspreisen führen dazu, dass in ca. 90 % der zu beauftragenden Fälle keine aufwendigen Einzel-Angebote mehr eingeholt werden müssen. Damit verkürzt sich die Bearbeitung von Instandhaltungsaufträgen, was viele Mieter erfreuen wird, da Reparaturen schneller erledigt bzw. neu angemietete Wohnungen schneller bezogen werden können.
- Durch die Vereinfachung der Auftragsbearbeitung innerhalb der WGP gewinnen die WGP-Mitarbeiter zeitliche Freiräume, die direkt zur Intensivierung der Betreuung der Mieter eingesetzt werden können.
- Mit dem gleichen Instandhaltungsbudget können mehr Leistungen an den Gebäuden der WGP erbracht werden, was sich positiv auf die Wohnqualität und das Wohnumfeld auswirkt.
- Durch die veränderte Art der Beauftragung der Handwerksfirmen kann eine besser koordinierte Abarbeitung erfolgen, so dass die Anzahl der einzelnen Anfahrten zurückgeht. Daraus ergeben sich unterschiedliche Vorteile in der Abwicklung für Mieter, Handwerker und WGP. So wird u.a. auch ein kleiner Beitrag für die Umwelt geleistet: unnötige Fahrten werden vermieden und damit der CO2-Ausstoß verringert, ebenso lässt sich der Einsatz von Verbrauchsmaterial, z.B. Druckerpapier, Tinte, etc. reduzieren.
- Mit der Fokussierung auf eine begrenzte Anzahl von Handwerksfirmen als Vertragspartnern der WGP werden die Handwerker den Gebäudebestand besser kennen lernen und im Bedarfsfall schneller reagieren können.
- Durch die Zusammenarbeit mit festen Partnern wachsen auch die Vertrautheit gegenüber den Mietern und damit das Sicherheitsgefühl, was vor allem für viele ältere Mieter ein wichtiger Aspekt ist.
Gleichzeitig ermöglicht der Einsatz von Einheitspreisabkommen den Handwerkern als Auftragnehmern eine dauerhafte Zusammenarbeit mit der WGP bei hoher Planungs- und Kalkulationssicherheit. Die vereinfachte Beauftragung auf der Basis standardisierter Leistungskataloge und die pauschalierte Abrechnung eröffnen auch den Handwerkern Potentiale für deren Prozessoptimierung und Kostenmanagement. Außerdem ergeben sich für die Handwerker folgende Chancen:
- Die Vereinheitlichung der Instandhaltungsaufträge bei der WGP ermöglicht den Handwerkern die Bündelung und Optimierung ihrer Prozesse. Zeitaufwendige Angebotserstellungen können zukünftig entfallen, da sowohl der Leistungsumfang als auch die Entgelte im Einheitspreisabkommen klar definiert sind.
- Für die Handwerker besteht Preissicherheit, da sie schon vor Auftragsannahme und -bearbeitung ihren Arbeitspreis kennen.
- Die Einheitspreisabkommen ermöglichen es den Handwerkern, durch Verfahrensvereinfachungen ihre Entgelte schneller in Rechnung stellen zu können.
- Die enge Kooperation der Handwerksfirmen mit der WGP stärkt wiederum deren Kompetenzen und hilft ihnen für die Herausforderungen der Zukunft vorzusorgen.
Bei der Einführung der Einheitspreisabkommen wird die WGP durch die iwb Entwicklungsgesellschaft mbH aus Braunschweig unterstützt. Die iwb Entwicklungsgesellschaft mbH verfügt über hohe fachliche Kompetenz, fundierte Branchenkenntnis und umfangreiche Erfahrungen aus einer Vielzahl ähnlicher Vorhaben. Die Betreuung des Projektes durch die iwb Entwicklungsgesellschaft mbH umfasst u. a. die Erarbeitung der Leistungsbeschreibungen, das Verfahren zur Preisfindung einschließlich der Vertragsverhandlungen. Die Preisfindungsunterlagen werden durch die iwb Entwicklungsgesellschaft mbH ab Mitte September verschickt. Das Preisfindungsverfahren soll dann im Oktober zum Abschluss gebracht werden. Interessierte Firmen der Gewerke Heizung-, Lüftung-, Sanitärinstallation sowie Elektro, Maler, Bodenbelag, Fliesen und Tischler können sich bis 6. August 2010 schriftlich bei der Städtischen Wohnungsgesellschaft Pirna mbH, Gerichtsstraße 5 in 01796 Pirna, für die Teilnahme an dem Verfahren bewerben.
Der Bewerbung sollte eine Unternehmensvorstellung beigelegt werden und insbesondere Angaben zu Mitarbeiteranzahl, Jahresumsatz, Referenzen anderer Wohnungsunternehmen sowie Referenzen in der laufenden Instandhaltung beinhalten.
Das Einheitspreisabkommen und die damit verbundenen Chancen für alle Beteiligten, d.h. Handwerksfirmen der Region einerseits und WGP andererseits, sieht die WGP als einen Beitrag, der hauptsächlich den Mietern zu Gute kommt.
Die WGP ruft daher alle interessierten Handwerksfirmen auf, sich als Partner für das Einheitspreisabkommen anzubieten und diese Herausforderung gemeinsam anzugehen.