Die Warmmiete setzt sich aus der Grundmiete sowie den Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizung/Warmwasser zusammen.
Häufige Fragen (FAQ)
Bei den nachstehenden Fragen und Antworten handelt es sich um eine vereinfachte Darstellung der allgemeinen Rechtslage, welche die Regelungen in Mietverträgen, Allgemeinen Vermietungsbedingungen, Hausordnungen u.ä. weder ersetzt noch sonst wie beeinflusst.
Was sind Betriebskosten?
Betriebskosten sind die Kosten, die durch den bestimmungsgemäßen Betrieb des Grundstücks oder der Wohnung regelmäßig anfallen sowie die verbrauchsabhängig abgerechneten Kosten für Heizung und Warmwasser.
Beispiele für Betriebskosten:
Grundsteuer, Müllabfuhr, Gebäudereinigung, Hausmeister, Gartenpflege, Straßenreinigung, Gebäudeversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung, Aufzug
Was ist eine Kaution?
Eine Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die zur Absicherung des Vermieters für Ansprüche aus dem Mietverhältnis dient.
Es besteht die Möglichkeit, die Kaution in drei Raten zu zahlen, jedoch ist die erste Rate zu Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Wann bekomme ich meine Kaution zurück?
Soweit keine Forderungen des Vermieters mehr bestehen, erhalten Sie die Kaution nach Ende des Mietverhältnisses zurück. Die Abrechnung erfolgt innerhalb von sechs Monaten.
Unabhängig davon hat der Vermieter im begründeten Fall die Möglichkeit, einen angemessenen Betrag zur Absicherung eventueller Forderungen aus der Betriebskostenabrechnung einzubehalten. Dieser Betrag wird bis zur nächsten Abrechnung einbehalten.
Bis wann muss ich meine Miete zahlen?
Die Miete ist spätestens am 3. Werktag eines jeden Monats fällig.
Ich kann meine Miete nicht zahlen, was soll ich tun?
Jeder kann einmal in diese Situation geraten. Bitte nehmen Sie in diesem Fall schnellstmöglich Kontakt mit uns auf. Gern sind wir bereit, gemeinsam eine Lösung zu finden. Mit der Nichtzahlung der Miete gefährden Sie Ihr Mietverhältnis.
Meine Bankverbindung ändert sich, was muss ich tun?
Die Änderung Ihrer Bankverbindung teilen Sie uns bitte schriftlich oder per E-Mail an info@wg-pirna.de mit.
Was ist ein SEPA-Mandat
Ein SEPA-Mandat ist die Berechtigung für den Einzug von Lastschriftforderungen aus dem Mietverhältnis von Ihrem Konto. Sie ersetzt seit dem Jahr 2016 die Erteilung einer Einzugsermächtigung.
Was passiert während der Wohnungsübergabe/-abnahme?
Während der Wohnungsübergabe werden die Ausstattung der Wohnung, die Anzahl der Schlüssel und der Zustand der Wohnung festgehalten. Dazu zählt der Zustand der Wände, Fliesen, Fußböden, Türen, Fenster usw. Des Weiteren werden die Zählerstände von Heizung, Wasser, Strom und ggf. Gas abgelesen.
Bitte beachten Sie, dass das Wohnungsübergabeprotokoll die spätere Grundlage für die Wohnungsabnahme darstellt. Bei der Wohnungsabnahme wird der Zustand der Wohnung mit dem Zustand bei Einzug gemäß Wohnungsübergabeprotokoll verglichen.
Darf mein Partner bei mir einziehen?
Ihr Partner darf ohne Genehmigung bei Ihnen einziehen. Es besteht auch die Möglichkeit, Ihren Partner nachräglich in den Mietvertrag aufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass eine Änderung der Personenanzahl dem Vermieter auf jeden Fall angezeigt werden muss.
Darf ich untervermieten?
Sie dürfen Ihre Wohnung nur mit Zustimmung des Vermieters untervermieten, dies gilt auch für einzelne Räume der Wohnung. Bei Zustimmung durch den Vermieter kann ein Untermietzuschlag gefordert werden.
Darf ich Haustiere halten?
Sie dürfen mit schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter Haustiere halten. Die Haltung von Kleintieren wie zum Beispiel Hamstern, Katzen, Wellensittichen usw. bedarf keiner Zustimmung.
In beiden Fällen ist darauf zu achten, dass die Haltung nur in üblicher Anzahl und artgerecht erfolgt. Im begründeten Fall kann die Genehmigung widerrufen werden.
Wie trenne ich Müll richtig?
Nützliche Tipps rund um das Thema Mülltrennung finden Sie auf der Internetpräsenz des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Oberes Elbtal. Durch eine geschickte Mülltrennung können Sie bei den Betriebskosten sparen.
Wie muss ich Heizen und Lüften?
Alle Informationen rund um das Thema Heizen und Lüften finden Sie in unserem Downloadbereich. Richtiges Heizen und Lüften ich wichtig für den Erhaltung der Mietsache, spart Kosten und steigert das Wohkbefinden in der Wohnung.
Was muss ich beim Bohren in Beton beachten?
Sollten die Wände oder Decken Ihrer neuen Wohnung aus Beton bestehen, so möchten wir Ihnen gern ein paar nützliche Tipps geben, damit Sie Ihre Wohnung bestmöglich einrichten können.
Ihre Grundausrüstung:
- Schlagbohrmaschine
- scharfe Betonbohrer 4 - 8 mm
- Staubsauger und einen Helfer
- Brille, Klebeband, Telleraufsatz oder Pappteller
- Spreizdübel mit Dübelrand
- diverse Schrauben oder Haken
- Hammer, Schraubendreher
Hinweis:
Viele Baumärkte bieten professionelle Geräte zum Leihen gegen Gebühr. So auch Industriesauger gegen den Betonstaub.
Von der Ausrüstung zur Umsetzung:
- Überprüfung des mitgelieferten Materials des Möbelstücks/Gegenstandes – Tipp: wenn nötig, Befestigungssets für die Wand durch wertigere Materialien austauschen
- Überprüfung der Wandstärken: So vermeiden Sie zu tiefe Bohrungen und Betonausplatzungen im Nachbarzimmer. Viele Schlagbohrer haben dafür Abstandshalteraufsätze. Behelfsmäßig eignet sich auch ein am Bohrer aufgebrachtes Klebeband, welches den maximalen Abstand am Bohrer markiert und anzeigt, wie tief gebohrt werden kann.
- Vorsorge gegen Staubbildung: Da beim Betonbohren sehr viel Staub entsteht empfiehlt sich ein Helfer, welcher die Staubsaugerdüse während des Bohrens in Lochnähe hält. So können die gröbsten Verschmutzungen schon abgesaugt werden. Hinweis beim Bohren über Kopf: Die Verwendung von Brille, Telleraufsatz oder Pappteller werden empfohlen. Der Telleraufsatz für die Bohrmaschine (behelfsweise auch der Pappteller um den Bohrkopf) fangen den ersten groben Schmutz auf. Die Brille schützt Ihre Augen und wird dringend empfohlen.
- Vorbohren: Bohren Sie zuerst mit einem dünnen Bohrer vor (z.B. 4 mm).
- Bohren: Anschließend bohren Sie das eigentliche Loch in erforderlichem Lochdurchmesser nach.
- Saugen Sie die Bohrlöcher aus, denn in staubfreien Löchern halten die Dübel besser.
- Dübeln: Stecken Sie nun den Dübel in das Wandloch und klopfen Sie mit einem Hammer bei Bedarf den Dübel wandbündig in das Loch.
- Abschluss: Befestigen Sie Ihren Gegenstand mit den vorgesehenen Schrauben oder Haken.
- Geschafft!!! Sind alle Möbel und Gegenstände angebracht, können Sie Ihre neue Wohnung genießen.
Was sind Bagatellschäden (Kleinreparaturen)?
Bagatellschäden sind kleine Reparaturen, die an Installationsgegenständen der Wohnung anfallen, die dem ständigen Gebrauch des Mieters unterliegen. Die Kosten trägt der Mieter gemäß den Vereinbarungen im Mietvertrag.
Beispiel:
Lichtschalter, Griffe von Fenstern und Türen, Mischbatterien
Was ist eine Havarie?
Eine Havarie ist eine plötzlich auftretende Störung, die unmittelbare Gefahr darstellt und deren Behebung nicht aufgeschoben werden kann. Für unsere Mieter steht außerhalb unserer Geschäftszeiten eine Notdienstzentrale zur Verfügung.
Welche Ruhezeiten muss ich einhalten?
Im Sinne eines friedlichen Zusammenlebens aller Mieter sind Ruhestörungen aller Art möglichst zu unterlassen. Das Zuschlagen von Türen sowie das Schreien und Lärmen in den Mieträumen, im Treppenhaus und in den Außenanlagen ist zu vermeiden. Tonwiedergabegeräte jeglicher Art dürfen nur mit Zimmerlautstärke betrieben werden.
Nach der Polizeiverordnung der Stadt Pirna gilt in der Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr Nachtruhe.
Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer Bewohner stören, sind nur werktags in der Zeit von 07:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 20:00 Uhr erlaubt. Zu den Arbeiten gehören beispielsweise Hämmern, Sägen, Bohren, Schleifen, Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen etc.
Das Musizieren und Singen über die Zimmerlautsärke hinaus ist an Werktagen höchstens für drei Stunden am Tag und am Sonn- und Feiertagen höchstens für zwei Stunden am Tag erlaubt. In der Zeit von 22:00 bis 09:00 Uhr und von 12:30 bis 14:00 Uhr ist Musizieren und Singen nicht gestattet.