01.02.2008 - Rückbau auf dem Sonnenstein
Februar 2008 - Rückbau auf dem Sonnenstein
Am 14.02.2008 informierte die Städtische Wohnungsgesellschaft Pirna mbH (WGP) ihre Mieter der Remscheider Straße 18–21, dass sie das Objekt ab September 2009 abreißen wird. Bei dem Gebäude handelt es sich um einen elfgeschossigen Plattenbau, der Anfang der 1970er Jahre errichtet wurde. In den 1990er Jahren wurden Sanierungsarbeiten in mehreren Abschnitten durchgeführt.
Die Stadt Pirna hat seit 1989 ca. 20 Prozent ihrer Einwohner verloren. Zudem liegen demographische Prognosen vor, die von einem weiteren, deutlichen Bevölkerungsrückgang bis 2015 ausgehen. Dies führt bei der WGP als größtem Wohnungsunternehmen der Stadt und Eigentümerin der meisten so genannten Plattenbauten, zu einem hohen, strukturell bedingten Wohnungsleerstand. Der Pirnaer Stadtteil Sonnenstein, in dem sich etwa die Hälfte des Wohnungsbestandes der WGP befindet, ist von den damit verbundenen Problemen überproportional stark betroffen. Diese Fakten zwingen dazu, den Wohnungsbestand durch Rückbau an die dauerhaft niedrigere Nachfrage anzupassen.
Obwohl die WGP bereits rund 500 Wohnungen abgerissen hat, beträgt der Leerstand bei Wohnungen der WGP insgesamt ca. 18 Prozent; das sind mehr als 1.000 leer stehende Wohnungen. Davon entfällt der Hauptteil auf den Sonnenstein.
Die WGP hat seit Jahren erhebliche wirtschaftliche Einbußen wegen des Leerstandes zu verzeichnen. Im Jahr 2007 ergaben sich durch den Leerstand Mietausfälle in Höhe von ca. 3,7 Millionen Euro. Für Betriebskosten leer stehender Wohnungen musste die WGP ca. 800 Tausend Euro aufbringen.
Nach Abwägung aller Fakten hat sich die WGP deshalb entschieden, das Gebäude Remscheider Straße 18-21 mit insgesamt 171 Wohnungen ab September 2009 abzureißen. Bei diesem Objekt sind die folgenden wirtschaftlichen Eckdaten zu verzeichnen:
- Der Leerstand der Wohnflächen beträgt je nach Hauseingang ca. 30 bis 50 Prozent.
- Die Mietverluste durch Leerstand beliefen sich im Jahr 2007 auf ca. 208 Tausend Euro.
- Die Betriebskosten, die die WGP für leer stehende Wohnungen tragen musste, betrugen im Jahr 2007 ca. 44 Tausend Euro.
- Auf dem Objekt lasten Altschulden der DDR in Höhe von ca. 754 Tausend Euro, für die pro Jahr ca. 61 Tausend Euro an Kapitaldienst anfallen. Diese Schulden werden beim Abriss per Gesetz erlassen.
Der Leerstand in diesem Haus ist im Übrigen nicht die Folge einer unterlassenen Neuvermietung; er lag bereits seit Jahren bei 35 bis 40 Prozent. Auf Neuvermietungen, die ohnehin eher selten nachgefragt wurden, wurde erst in letzter Zeit verzichtet, da die endgültige Entscheidung über den Abriss zu treffen war. Es wäre sicherlich nicht fair gewesen, eine Wohnung neu zu vermieten und einige Tage oder Wochen später dem Mieter mitzuteilen, dass der Abriss erfolgen wird.
Es liegt im ureigensten Interesse der WGP, ihre langjährigen und zuverlässigen Mieter nicht zu verlieren. Allen Beteiligten ist klar, dass mit einem Umzug viele Mühen und auch finanzielle Aufwendungen verbunden sind. Deshalb bietet die WGP ihren Mietern beim Umzug in eine andere WGP-Wohnung umfangreiche Unterstützung an. Einige besonders wichtige Punkte sind:
- Die Mieter, die vom Abriss betroffen sind, werden durch namentlich benannte Mitarbeiter der WGP persönlich betreut.
- Es werden umfassende Angebote für neue Wohnungen im WGP–Bestand unterbreitet, abgestimmt auf die konkreten Wünsche der Mieter.
- Die Organisation des Umzuges erfolgt durch eine Fachfirma, die von der WGP beauftragt und bezahlt wird. Mieter, die ihren Umzug selbst ausführen wollen, erhalten einen finanziellen Ausgleich.
- Mehraufwendungen, die u. a. dadurch entstehen können, dass Einbauküchen umgesetzt oder einzelne Teile an die neue Wohnung angepasst werden müssen, werden von der WGP getragen.
- Auf Wunsch erfolgt eine Unterstützung bei der Ummeldung der Anschrift, des Zeitungsabonnements, des Telefonanschlusses, etc.
- Vor allem für ältere und hilfsbedürftige Mieter besteht die Möglichkeit, die WGP-Gästewohnungen für die Dauer des Umzuges unentgeltlich zu nutzen.
- Für den ersten Monat in der neuen Wohnung wird keine Grundmiete berechnet; es müssen nur die üblichen Betriebskosten getragen werden.
- Für die Dauer von zwei Jahren wird bei vergleichbaren Wohnungen garantiert, dass die neue Wohnung nicht teurer ist als die alte; sollte die neue Wohnung ohnehin günstiger sein, gilt natürlich die niedrigere Miete. Sollte die neue Wohnung größer und damit theoretisch teurer sein, wird ein kulantes Einvernehmen angestrebt.
Am 15.02.2008 erhielten die vom Abriss betroffenen Mieter bereits einen Terminvorschlag für ein erstes persönliches Gespräch, bei dem die weiteren Schritte und vor allem die Wünsche hinsichtlich einer neuen Wohnung erörtert werden sollen.
Als die WGP vor mehr als vier Jahren informierte, dass sie das Hochhaus Remscheider Straße 3a abreißen werde, entstanden viele Fragen, auch Verunsicherung und Sorgen. Damals waren 125 Mietparteien betroffen und keiner der Beteiligten hatte Erfahrungen mit diesem Thema. Heute, nachdem das Objekt abgerissen wurde, kann jeder nachprüfen, dass die WGP die Zusagen eingehalten hat, die im Jahr 2003 abgegeben wurden. Viele Mieter fühlen sich in ihren neuen Wohnungen mindestens genauso wohl wie in der alten, von der sie sich ungern getrennt haben. Die WGP hat nachgewiesen, dass sie ein zuverlässiger Partner ihrer Mieter ist. Es gab keinen einzigen Konfliktfall, der einen Mieter veranlasst hätte, ein Gericht oder auch nur den Mieterbund zu bemühen. Die WGP meint, dass dies auch ein Qualitätsnachweis ist, auf den die Mieter auch weiterhin bauen können.